Biofeedback 

Ablauf

 Wie bei jeder anderen Behandlungsmethode auch, beginnt die Biofeedback-Behandlung mit einer Anamnese und der Definition des Behandlungsziels. In der Anamnese werden wichtige Ereignisse aus dem Leben des Patienten erhoben, wie zB die aktuelle Problemstellung, die Lebensumstände, biographische Daten.  Wenn dies geklärt und  Biofeedback  als Behandlungsmethode geeignet ist, wird die Methode und das Vorgehen erklärt.  Mit einfachen Liniendarstellungen wird dem Patienten vor Augen geführt, wie sein Organismus auf Stress und Entspannung reagiert. 

In der nächsten Sitzung wird die Diagnostik, zB. in Form eines Stressprofil erstellt, in welchem erhoben wird, wie der Patient auf Stress reagiert und vor Allem ob und wie schnell er sich wieder entspannt.
Auf Basis dieser Erhebung wird dann ein Trainingsplan erstellt. Im Rahmen dieses Trainings sitzt der Patient meist in einem bequemen Sessel und beobachtet die Körperfunktionen und versucht diese zu beeinflussen. Sitzungen selbst dauern meist um die 20 Minuten und werden danach gemeinsam besprochen. Im Schnitt werden im Laufe der Biofeedback-Therapie zwischen 4-18 Sitzungen absolviert. Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Schwere und Art der Erkrankung ab. 

Das Ziel ist, dass der Klient erlernt seinen Organismus auch ohne Rückmeldung durch den Bildschirm zu beeinflussen und die Veränderungen in den Alltag übernehmen kann. Nach einigen Monaten können sogenannte Booster-Sitzungen durchgeführt werden in denen der Erfolg nochmals kontrolliert wird und das Erlernte gefestigt werden kann. 

Kosten

Die Kosten für eine  Biofeedback-Einheit  à 50 min.  beträgt regulär   € 70,- und ist jeweils am Ende der Sitzung zu bezahlen.  Für einkommensschwache Personen besteht ein begrenztes Kontingent an Plätzen mit dem Sozialtarif. Die Honorarhöhe wird individuell vereinbart. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist derzeit nicht möglich. Sollten Sie eine Privat- bzw./Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Ihre Versicherung einen Teil der Kosten refundiert. 

Die Rechnungen können Sie in der Arbeitnehmerveranlagung/ Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen.

Terminabsagen bitte ich mir ehestmöglich mitzuteilen, spätestens 24 Stunden vorher. Ansonsten muss ich aus wirtschaftlichen Gründen das volle Honorar in Rechnung stellen.